Finanzamt anerkannt? Für kein elektronisches Fahrtenbuch gibt es eine grundsätzliche Anerkennung durch das Finanzamt. Es gibt also keinen "Freibrief" für elektronische Fahrtenbücher.
Der Grund dafür ist, dass das Fahrtenbuch auch inhaltlich lückenlos, vollständig und zeitnah geführt werden muss. Dies liegt aber allein im Verantwortungsbereich des Nutzers. Außerdem müssen nachträgliche Änderungen an den Aufzeichnungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. Dies obliegt dem Hersteller des elektronischen Fahrtenbuches.
Seit 1998 haben wir uns auf elektronische Fahrtenbücher spezialisiert und unsere Kunden häufig im Dialog mit den Finanzämtern
begleitet. Das GPS-gestützte Fahrtenbuch -Arteco EFB- (Wiki) entspricht den technischen Anforderungen, die die Finanzbehörden einem solchen System abverlangen.
Gern übersenden wir Ihnen dazu die Herstellererklärung oder beraten Sie dazu auch persönlich.
Im nachfolgenden Video stellen wir unser Premium-Fahrtenbuch vor. Dieses arbeitet unabhängig von der OBD-Buchse des Fahrzeuges und ist für dadurch alle Fahrzeugtypen bestens geeignet.
Unabhängig von den technischen Voraussetzungen, die ein elektronisches Fahrtenbuch fürs Finanzamt erfüllen muss, sollte es auch einfach zu bedienen sein und Sie als Nutzer überhaupt erst einmal in die Lage versetzen, das Fahrtenbuch Finanzamt konform zu führen. Ist das System zu kompliziert, verlieren Sie schnell die Lust, damit zu arbeiten.
twinline ist nun schon seit 1998 erfolgreich im Bereich der elektronischen Fahrtenbücher tätig und zählt zu den "Urgesteinen" im Markt. Unsere Fahrtenbücher werden von tausenden Kunden
erfolgreich zur Vermeidung der 1-Pauschale genutzt.
Gern beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens. Rufen Sie uns dazu bitte einfach kostenlos unter 0800-777 777 1 an oder nutzen unser Kontaktformular.
Unsere elektronischen Fahrtenbücher sind viel einfacher und zeitsparender als viele andere Systeme oder als das manuelle Führen eines Fahrtenbuches. Dank modernster GPS-Technik arbeiten sie
vollautomatisch und nehmen Ihnen diese lästige Arbeit zu größten Teilen ab. Die Nutzungsgebühren sind zur Vermeidung der Pauschalmethode für den Dienstwagen natürlich steuerlich absetzbar
Die Unabhängigkeit von jeglichen BUS-Systemen, OBD-Schnittstellen etc. ist ein weiterer großer Vorteil unserer Systeme. Sie sind dadurch ohne teures Zubehör plattformunabhängig und
universell einsetzbar. Auch in allen Elektro und Hybridfahrzeugen können unsere Systeme eingebaut werden.